
Marc Aßmann (45)
Sachverständiger für Naturwerkstein
Dozent der Deutschen Naturstein Akademie e.V., DENAK, Mayen, seit 2004
Dozent des Europäischen Fortbildungszentrums Stein EFBZ, Wunsiedel, seit 2005
Dozent des Steintechnischen Instituts Mayen-Koblenz, Mayen und Eichstätt, seit 2005
Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator, Dresden 2004
Projektsteuerer Bau WBA, Weimar 2003
Projektmanagement-Fachmann (GPM/RKW), Weimar 2002-2003
Restaurator im Steinmetz- u. Steinbildhauerhandwerk, Wunsiedel 1996
Bautechniker, Mayen, 1993-1995
Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Koblenz 1994-1995
seit 1995 bei verschiedenen Natursteinunternehmen in leitender Stellung und langjährig bei einem weltweit aktiven deutschen Baukonzern tätig
Sand im Getriebe
Läuft Ihr Projekt immer so ab, wie Sie es sich gewünscht haben?
Kennen Sie das folgende Szenario?
Der Start der vertraglichen Leistungen verzögert sich um vier Wochen, die zeitabhängigen Gemeinkosten können nicht anderweitig gedeckt werden, mit Arbeitsaufnahme fehlen freigegebene Ausführungspläne oder Vorleistungen von Dritten, das Personal springt von einer Ecke in die andere und zum Schluss müssen wir unsere Kapazitäten noch erhöhen, um die Baustelle nach Wunschtermin des Bauherrn fertig zu stellen.
Vom geplanten optimalen Produktionsprozess kann nicht mehr die Rede sein.
Wir ermitteln für Sie die erhöhten zeitabhängigen Gemeinkosten, den finanziellen Schaden aufgrund fehlender Vorleistungen, Produktivitätsverluste von Mitarbeitern und Geräten bis hin zu anfallenden Beschleunigungskosten.
Nach aktueller Rechtsprechung ist ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ein qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen. (BGH Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 225/03)
Auch notwendige Sachverständigenkosten gehören zu dem vom Auftraggeber nach § 6 Nr. 6 VOB/B zu ersetzenden Behinderungsschaden.
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