Marc Assmann - Sachverständiger für Naturstein

Marc Aßmann (45)
Sachverständiger für Naturwerkstein

Dozent der Deutschen Naturstein Akademie e.V., DENAK, Mayen, seit 2004

Dozent des Europäischen Fortbildungszentrums Stein EFBZ, Wunsiedel, seit 2005

Dozent des Steintechnischen Instituts Mayen-Koblenz, Mayen und Eichstätt, seit 2005

Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator, Dresden 2004

Projektsteuerer Bau WBA, Weimar 2003

Projektmanagement-Fachmann (GPM/RKW), Weimar 2002-2003

Restaurator im Steinmetz- u. Steinbildhauerhandwerk, Wunsiedel 1996

Bautechniker, Mayen, 1993-1995

Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Koblenz 1994-1995

seit 1995 bei verschiedenen Natursteinunternehmen in leitender Stellung und langjährig bei einem weltweit aktiven deutschen Baukonzern tätig

Am Ende...

Nach Fertigstellung der Arbeiten werden die Leistungen wie vertraglich vereinbart abgerechnet. Jetzt kommt es aber zu Abweichungen in den geplanten und ausgeführten Mengen in verschiedenen Leistungspositionen.

Handelt es sich um eine Mengenabweichung nach VOB/B § 2 Nr. 3, um eine geänderte / zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Nr. 5/6 oder sogar um eine Kündigung VOB/B § 8 / 9 ?

Wir prüfen für Sie den Sachverhalt und ermitteln die Höhe des Vergütungsanspruches auf Grundlage der Urkalkulation sowie der zugrunde liegenden Gemeinkostenzuschläge.

Sollte eine gesamte Auftragskündigung erfolgt sein, ermitteln wir für Sie den finanziellen Schaden unter Berücksichtigung der erbrachten und nicht ersparten Aufwendungen der vertraglichen Leistungen.

Weiterhin erarbeiten wir bei Streitigkeiten für Sie eine rechnerisch und/oder zeichnerisch prüffähige Mengenermittlung Ihrer vertraglichen Leistungen.

Als Grundlage dienen uns die vertraglichen Vereinbarungen, die aktuellen Normen, die VOB/C, und der Stand der Technik.

Wir stehen Ihnen zur Seite – gerade in den schwierigen Situationen.

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