Marc Aßmann (45)
Sachverständiger für Naturwerkstein
Dozent der Deutschen Naturstein Akademie e.V., DENAK, Mayen, seit 2004
Dozent des Europäischen Fortbildungszentrums Stein EFBZ, Wunsiedel, seit 2005
Dozent des Steintechnischen Instituts Mayen-Koblenz, Mayen und Eichstätt, seit 2005
Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator, Dresden 2004
Projektsteuerer Bau WBA, Weimar 2003
Projektmanagement-Fachmann (GPM/RKW), Weimar 2002-2003
Restaurator im Steinmetz- u. Steinbildhauerhandwerk, Wunsiedel 1996
Bautechniker, Mayen, 1993-1995
Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Koblenz 1994-1995
seit 1995 bei verschiedenen Natursteinunternehmen in leitender Stellung und langjährig bei einem weltweit aktiven deutschen Baukonzern tätig
Ermittlung der Preise
Bei Auftragserteilung waren sich beide Vertragspartner über die auszuführenden Leistungen sachlich, preislich und rechnerisch einig. Doch während der Bauabwicklung treten Änderungen auf. Die Ausführungspläne werden plötzlich überarbeitet, der Fachplaner wünscht andere Produkteigenschaften und die ausgeschriebene Leistung passt nicht mehr zu der vorgefundenen Situation. Wer kennt das nicht?
Nun müssen neue Einheitspreise auf Grundlage der Urkalkulation ermittelt werden und der Ärger geht los.
Ähnliches gilt, wenn die Vertragspartner die Erbringung der übertragenen
Leistungen im Wege einer Stundenlohnvergütung vereinbart
haben.
Hier besteht möglicherweise ein Bedarf zu prüfen, ob der tatsächlich
entstandene Stundenaufwand für die konkret erbrachten
Leistungen berechtigt ist.
Wir halten uns an die Fakten und erarbeiten für Sie die ordnungsgemäße Höhe des Vergütungsanspruches unter Berücksichtigung der Vertragsgrundlagen, aktuellen Normen, vom Stand der Technik und der Arbeitszeitrichtwerte. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung!
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