Marc Aßmann (45)
Sachverständiger für Naturwerkstein
Dozent der Deutschen Naturstein Akademie e.V., DENAK, Mayen, seit 2004
Dozent des Europäischen Fortbildungszentrums Stein EFBZ, Wunsiedel, seit 2005
Dozent des Steintechnischen Instituts Mayen-Koblenz, Mayen und Eichstätt, seit 2005
Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator, Dresden 2004
Projektsteuerer Bau WBA, Weimar 2003
Projektmanagement-Fachmann (GPM/RKW), Weimar 2002-2003
Restaurator im Steinmetz- u. Steinbildhauerhandwerk, Wunsiedel 1996
Bautechniker, Mayen, 1993-1995
Steinmetz- und Steinbildhauermeister, Koblenz 1994-1995
seit 1995 bei verschiedenen Natursteinunternehmen in leitender Stellung und langjährig bei einem weltweit aktiven deutschen Baukonzern tätig
Baumängel und ...
Nach Fertigstellung der Arbeiten findet eine Abnahme der vertraglichen Leistungen von beiden Vertragspartnern statt. Leistungen, die nicht vertragsgemäß erbracht wurden, gelten als mangelhaft.
Dem Auftragnehmer sind Baumängel schriftlich mit Aufforderung zur Beseitigung und Herstellung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit anzuzeigen. Verweigert der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ist zu prüfen, ob die Mängel anerkannt oder aber eine Beseitigung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes bei einer Mängelbeseitigung verweigert bzw. eine Beseitigung grundsätzlich abgelehnt wurde. Der Auftragnehmer hat, wenn er sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Beseitigung des Mangels beruft, den entsprechenden Beweis zu führen.
Der Auftraggeber hat, ist das Beseitigungsverlangen unverhältnismäßig,
nur noch das Recht, die Vergütung zu mindern.
... Folgeschäden
Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der durch den Mangel an einem anderen Bauteil entsteht.
Wir prüfen für Sie, worauf die Baumängel beruhen, welche Maßnahmen und Kosten für die Mängelbeseitigung anfallen, ob trotz ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung ein Minderwert entsteht oder wie hoch der Minderwert bei einer unverhältnismäßigen Mängelbeseitigung ist.
Vor Gericht oder bei Versicherungen reichen Preisschätzungen nicht aus. Die von uns ermittelte Kalkulation bzw. Wertminderung ist für jeden nachvollziehbar, prüfbar und entspricht dem Stand der Technik. Gehen Sie kein Risiko ein!
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